Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist dann möglich, wenn ein immaterieller Schaden verursacht wurde. Grundsätzlich regelt § 253 II BGB, dass bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung eine Entschädigung in Geldform zu leisten ist. Dieser Schaden darf kein Vermögensschaden sein. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an Schmerzensgeldtabellen. Der Schmerzensgeldanspruch hat zwei Funktionen:
- die Ausgleichs- und
- Genugtuungsfunktion.
Das heißt derjenige, der verletzt wurde, soll einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Schäden der Gesundheit erhalten. Beim Schmerzensgeld handelt es sich also um eine finanzielle Entschädigung für die bei einer Verletzung erlittenen Schmerzen und etwaige Auswirkungen auf die Lebensqualität. Schmerzensgeld wird hauptsächlich gezahlt bei allem körperlichen Verletzungen, bei denen Schadensersatzansprüche bestehen, wie etwa bei Verkehrsunfällen, bei Unfällen und Angriffen von Tieren, bei Mobbing, etc.. Die Regelung des § 253 BGB steht immer im Zusammenhang mit einer anspruchsbegründenden Norm, wie zum Beispiel § 823 BGB. Aber auch bei der sogenannten Gefährdungshaftung gibt es einen Anspruch auf Schmerzensgeld, etwa § 7 StVG oder § 833 BGB.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird anhand einer Vielzahl von Kriterien bestimmt. Diese Kriterien sind unter anderem
- Umfang und Art der Verletzungen/des Schadens,
- Stärke und Dauer der erlittenen Schmerzen sowie die Dauer der Verletzungen,
- Ort und Sichtbarkeit der Verletzungen (sichtbare Narben werden häufiger vergütet),
- Alter des Verletzten/Patienten,
- zukünftig zu erwartende Beeinträchtigungen; auftretende psychische Auswirkungen,
- Geschlecht des Verletzten,
- Mitverschulden des Verletzten (kann zur Minderung oder sogar zum Entfallen des Anspruches führen),
- Verhalten des Schädigers nach der Tat (Entschuldigung oder Ignoranz),
- Vermögensverhältnisse des Schädigers (oder dessen Versicherung) und
- Verhalten des Arztes bei der Schadensregulierung.
Der Schmerzensgeldkatalog ist eine Auflistung von Gerichtsurteilen in einer Tabelle mit dem jeweiligen Vermerk der Höhe eines vom Gericht festgesetzten Schmerzensgeldes, welches der Beklagte an den Kläger zu leisten hatte. Der Schmerzensgeldkatalog soll dabei helfen, die konkreten Schmerzensgeldhöhen in den verschiedenen Einzelfällen besser bestimmen zu können.