Dauerschaden

Unter einem Dauerschaden versteht man eine Gesundheitsschädigung, die für unbefristete oder zumindest sehr lange Zeit vorliegt, ohne große Chance, dass dies in Zukunft wesentlich verbessert wird. Typischerweise sind darunter 

  • chronische Erkrankungen, 
  • Behinderungen, 
  • Entstellungen, 
  • dauerhaft verbleibende negative Zustände (z.B. Wachkoma) 
  • Dauerschmerzen, 
  • Bewegungseinschränkungen, 
  • kognitive Einschränkungen, 
  • Konzentrationsschwierigkeiten oder 
  • Lähmungen in schweren Fällen wie Querschnittlähmungen 

zu verstehen. 

Ist ein solcher Dauerschaden festzustellen, kann das zu einem hohen Schmerzensgeld führen. Je gravierender der Schaden ist, desto höher ist auch das Schmerzensgeld. Ferner kann ein Dauerschaden neben dem Anspruch auf Schmerzensgeld auch einen Anspruch auf Rente und/oder einen Anspruch auf langfristige Förderungsmaßnahmen/Reha begründen.