Die Berufsgenossenschaften sind im Sozialversicherungssystem Deutschlands die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Privatunternehmen und deren Beschäftigten. Sie sind für die Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten zuständig. Sie sind öffentlich-rechtlich organisiert und sind auf der Grundlage des Unfallversicherungsgesetzes tätig. Die Berufsgenossenschaften verwalten sich selbst, unterliegen jedoch staatlicher Aufsicht. Auf Basis der Reform durch das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung“ Ende 2008 sind die Berufsgenossenschaften neu strukturiert worden. In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die nach Wirtschaftszweigen organisiert und für den privatwirtschaftlichen Bereich zuständig sind, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für den Bereich Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die gesetzliche Unfallkasse für den Bereich des öffentlichen Dienstes und öffentliche Einrichtungen. Wichtigstes Organ jeder Berufsgenossenschaft ist die Vertreterversammlung, die paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Die Vertreterversammlung wählt das zweite Organ, den Vorstand. Das dritte Organ ist ein hauptamtlicher Geschäftsführer, der auf Weisung des Vorstandes das laufende Geschäft leitet.
Für die Mitarbeiter eines Betriebes besteht die Versicherungspflicht in einer Berufsgenossenschaft. Diese werden ausschließlich durch die Beiträge der Arbeitgeber finanziert
Die Genossenschaften haben im Bereich des Arbeitsschutzes weitgehende Befugnisse und garantieren bei Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen den Betroffenen vielfältige Leistungen. Die Berufsgenossenschaften setzen sich zum Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Zu diesem Zweck erlassen sie sogenannte Unfallverhütungsvorschriften und überprüft deren Einhaltung. Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder jemand erkrankt aus beruflichen Gründen, kümmert sich die Berufsgenossenschaft um Aufgaben wie die finanzielle Hilfe und die berufliche sowie soziale Rehabilitation. Vorrang hat die berufliche Rehabilitation, welche zum Beispiel durch Reha-Maßnahmen gefördert werden soll.
Die Berufsgenossenschaften sind wichtig für ein Unternehmen, denn sie bewahren die Unternehmen beispielsweise vor Schadensersatzklagen bei Arbeitsunfällen.